Ein heikles Thema

Wann wird der Mensch zum Mensch?
In den verschiedenen Religionen gibt es auch verschiedene Zeitpunkte. Das Christentum besagt bei der Verschmelzung von Samen und Eizelle, im Judentum wird nur das mit blossem Auge wahrnehmbares Leben anerkannt und im Islam gilt es ab dem zweiten Schwangerschaftsmonat.
Wir sehen, dass es bereits in den Religionen schon verschiede Ansichten gibt.

Ich persönlich wurde schon mehrmals darauf angesprochen. Ich stiess mit meiner Meinung auf ganz verschieden Antworten und Reaktionen. Meine persönliche Meinung beziehe ich voll und ganz auf meine Krankheit. Aus diesem Grund bin ich nicht abgeneigt diese Forschung zu Unterstützen. In meinen beiden Fällen, Herzinfarkt und Leukämie, kämen mir diese Forschungen entgegen.

Beim Infarkt ist ein kleiner Bereich meines Herzmuskels abgestorben. Was zum heutigen Zeitpunkt bedeutet, dass meine Leistung reduziert ist. In Zahlen sieht dies so aus: Das Auspumpvolumen pro Herzschlag bei einem erwachsenen Menschen liegt bei rund 65%. Bei mir ist es noch 45%. Wenn ich jetzt in den Zeitungen lese, dass man mit einer Retransfusion von Körpereigenen Stammzellen dieser „abgestorbene“ Muskel erneuern könnte, bekomme ich feuchte Hände. Wieder 100% Leistung, ohne Rauchen und ohne Alkohol, *träum*

Ich muss zu mir ehrlich bleiben. Die Tatsache, dass sich mein Knochenmark wieder kranke, weisse Blutkörper bilden könnte (Leukämie), ist nicht ausgeschlossen. Über diesen Fall habe ich bis anhin auch nicht mit meinen Ärzten gesprochen und ich werde Sie auch nicht danach Fragen.
Tatsache ist, dass sich bei mir zu wenige dieser hämatopoetischen Stammzellen im Körper freigegeben wurden, um sie für eine Retransfusion verwenden zu können. Aus diversen Gesprächen über diese Art von Therapie weiss ich, dass das Risiko auf einen Rückfall geringer wäre, sonst hätten es meine Ärzte ja auch nicht versucht.
Ich habe schon gelesen, dass es dafür sogenante Statistiken gibt, die zeigen bei so und so viel Prozent hätte diese Therapie gewirkt und die Rückfallquote sei so hoch usw. Interessiert mich herzlich wenig! Da ich ein „spezial“ Fall bin, trifft auch keine dieser Statistiken auf mich zu.
Was ich damit aber sagen will, ist folgendes: Könnte man mit einer von meinen gesunden Stammzellen mehrere „klonen“, würde es die bei mir unmögliche Sammlung ersetzen. Man hätte anschliessend nur ein sehr viel kleineres Risiko auf einen Rückfall.

Dies sind zwei Gründe, die in mir für eine solche Forschung stimmen. Die Frage ist immer wieder wie weit dürfen wir gehen? Was ist erlaubt? Ich wurde vermehrt auch darüber angesprochen, ob wir Menschen ein Recht haben überhaupt in diesem Bereich zu Forschen. Oder genauer gesagt, sollten wir nicht aufhören „Gott“ zu spielen? Diese Frage beschäftigt mich schon seit meinem Herzinfarkt. Hier, genau an dieser Stelle teilen sich alle Meinungen. Die Meinung jedes einzelnen Menschen, die Religion, der drang zu Leben, die Medizin und vieles mehr, tragen dazu bei, was und wie ein Mensch darüber denkt. Aber Du hast die Möglichkeit, uns in meinem Forum Dich zu diesem Thema zu Äussern.

Position des Europarats:
• Am 12. Januar 1988 legte der Europarat ein Zusatzprotokoll zur Menschenrechts- und Biomedizinkonvention zum Verbot der Klonierung von Menschen vor (The Convention for the Protection of Human Rights and Dignity of the Human Being with regard to the Application of Biology and Medicin):

Artikel 1: „Jede Intervention, die darauf gerichtet ist, ein menschliches Wesen zu erzeugen, das mit einem anderen menschlichen Wesen, ob Tod oder Lebendig, identisch ist, ist Verboten.“

Artikel 1.2: „Der Begriff menschliches Wesen «genetisch Identisch mit einem anderen menschlichen Wesen» bedeutet: Ein menschliches Wesen besitzt dieselbe Genausstattung der Zellkerne wie ein anderes menschliches Wesen.“ Die Erzeugung eines genetisch identischen menschlichen Wesens ist unabhängig von der benutzten Technik (Embryo-Splitting, Zellkerntransfer) verboten.

• Das Zusatzprotokoll wurde am 1. März 2001 von 29 Mitgliedern des Europarats unterzeichnet.

• Das Zusatzprotokoll ist bislang von elf Ländern (Zypern, Tschechien, Estland, Georgien, Griechenland, Georgien, Ungarn, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei und Spanien) ratifiziert worden. Weitere Länder wollen demnächst diesem Beispiel folgen.
• Die Menschenrechts- und Biomedizin-Konvention vom 4. April 1997 (in Oviedo) ist am 1. Dezember in Kraft getreten:

• Artikel 18,2: „Die Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken ist verboten.“

• Jedes Unterzeichnerland kann allerdings Vorbehalte zu Artikel 18,2 anmelden. Dies hat etwa England getan und die Embryoforschung (therapeutisches Klonen) unter definierten Rahmenbedingungen erlaubt.

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